[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. irreg. act. Ich befehle, du befiehlst, er befiehlt, wir befehlen, u.s.f. Imperf. Ich befahl, Conj. befehle, Partic. befohlen. 1) Niedrigern seinen Willen auf einestrenge verpflichtende Art bekannt machen, einen Befehl ertheilen, in der ersten Bedeutung dieses Wortes. Ich habe ihm diese ...
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(Text von 1910) Befehlen
1). Verordnen
2). Gebieten
3). Heißen
4). Vorschreiben
5). In
Befehlen (eig. übergeben, anvertrauen; mhd.
bevëlhen, ahd.
bifëlhan) und
Gebieten (von
bieten = eig. darreichen, ankündigen, anempfehlen; mhd.
bieten, ahd.
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