[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches noch in einer gedoppelten Bedeutung gebraucht wird. 1. Wohnen, sich an einem Orte aufhalten; so wohl von dem beständigen Aufenthalte an einem Orte, in welchem Verstande man nur noch im Hochdeutschen sagt, das Elend bauen, sich im Elende, oder außerhalb seinem Vaterla...
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Bauen, das Erstellen von Anlagen im Hoch- und Tiefbau. Hierunter sind laut Bauordnung mit dem Erdboden verbundene, aus Baustoffen erstellte Anlagen zu verstehen, die nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest benutzt zu werden, sowie Aufschüttungen und Abgrabungen zur Gewinnung von Steinen, Erden und sonstigen Bodenschä...
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