
Kredit, den ein Kreditinstitut durch Übernahme einer Bürgschaft, die sich auf die §§ 765 ff. BGB stützt, oder Stellung einer Garantie gewährt. Das bedeutet, daß das Kreditinstitut keine liquiden Mittel, sondern die eigene Kreditwürdigkeit, sozusagen den guten Namen, zur Verfügung stellt. Bei Übernahme einer Bürgschaft verpflichtet sich d...
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Wenn ein Kreditinstitut sich verpflichtet, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen, nennt man dies Aval-Kredit. Als Rechtsgrundlage gilt hier §765ff. BGB.. Bei einem Aval-Kredit..
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Das aus dem Französischen stammende Wort Aval bedeutet Bürgschaft und meint vor allem eine sogenannte Wechselbürgschaft (nicht wechselnde Bürgen, sondern Bürgschaft für einen Wechsel). Bei einem Aval- oder auch Bürgschaftskredit stellt das Kreditinstitut kein Geld zur Verfügung wie bei üblichen Kred...
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Avạl der, selten das, Wechsel- oder Scheckbürgschaft; sie wird erklärt, indem der Bürge (Avalist) seinen Namen mit auf den Wechsel (Scheck) setzt. Ein Avalkredit ist ein Wechselkredit, bei dem die bezogene Bank nur eine Bürgschaft übernimmt.
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aval , in Familiennamen, die auf Rufnamen zurückgehen, enthaltenes Namenwort mit der Bedeutung »Kraft«.
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Wechselbürgschaft.
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[der oder das; französisch] Bürgschaft; meist die zur Sicherung der Wechselzahlung dienende Wechselbürgschaft, bei der sich ein Dritter (Avalist, Bürge) durch seine Unterschrift und die Worte `als Bürge` oder einen gleich bedeutenden Vermerk auf dem Wechsel fü...A¦val [m. 1 oder n. 1 ] Wechselbürgschaft [frz., vielleicht
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

Bei einem Aval übernimmt ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder stellt eine Garantie. Hierbei stellt das Institut keinen Geldbetrag, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Institut eine Bürgschaft, verpflichtet es sich, für die Verbindl...
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https://www.interhyp.de/lexikon-aval.html

Aval ist die Bezeichnung für die Bürgschaft eines Schecks, bei der der Bürge für den Scheck auf diesen unterschreibt und somit die Bürgschaft zugesteht.
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/a/aval.php

Aval (v. lat. advalere, "zu gelten"), eine Wechselverbindlichkeit, welche dadurch hergestellt wird, daß der ûbernehmer derselben (Avalift) seinen Namen unter den eines andern Wechselverpflichteten (Trassanten, Acceptanten, Indossanten, Ausstellers eines Eigenwechsels) setzt. Die rechtliche Wirkung ist hier im allgemeinen die, daß jeder...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Eine von Bankseite erklärte Bürgschaftsübernahme bzw. die Stellung einer Garantie. Das jeweilige Institut vergibt also keinen unmittelbaren Geldkredit, sondern haftet mit seiner Bonität für die Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dessen Gläubiger(n).
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

Das aus dem Französischen stammende Wort Aval bedeutet Bürgschaft und meint vor allem eine sogenannte Wechselbürgschaft (nicht wechselnde Bürgen, sondern Bürgschaft für einen Wechsel ). Bei einem Aval- oder auch Bürgschaftskredit stellt das Kreditinstitut kein Geld zur Verfügung wie bei üblichen Kredit en. Die Bank gibt nur die Erklä...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/aval/aval.htm
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