
I. etwas gerichtlich zu Ende führen, austragen -- sich von einer gerichtlich anhängigen Sache freimachen II. 1 etwas ausdrücklich ausnehmen, ausbedingen 2 vereinbaren III. einem etwas gerichtlich absprechen IV. jemanden vorladen V. 1 (sich) aus der Gefangenschaft befreien, loskaufe...
Gefunden auf
https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
Keine exakte Übereinkunft gefunden.