[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. welches das Frequentativum des im Hochdeutschen ungewöhnlichen Verbi aufkünden ist, das Ende eines geschlossenen Vertrages bekannt machen. Einem ein Capital, die Miethe, den Pacht, einen Kauf, einen geschlossenen Handel aufkündigen. Einem seine Freundschaft aufkündigen. So...
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auf¦kün¦di¦gen [V.1, hat aufgekündigt; mit Dat. und Akk.] jmdm. etwas a. kündigen, für beendet erklären; Syn. aufsagen; jmdm. den Dienst, die Freundschaft a.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

abbedingen, abbestellen, abschaffen, annullieren, aufheben, auflösen, außer Kraft setzen, ausgleichen, für aufgehoben erklären, für nichtig erklären, für null und nichtig erklären, für ungültig erklären, kündigen, stornieren, terminieren, tilgen, zurückziehen
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https://www.openthesaurus.de/synonyme/aufkündigen

(Text von 1910) Aufsagen
1). Aufkündigen
2). Aufkündigen heißt, etwas feierlich aufsagen; gewöhnlich gebraucht man das Wort da, wo es sich um das Aufhören eines gerichtlich oder wenigstens schriftlich oder sonst auf eine feierliche Art festgesetzten Vertrages handelt, z. B. die Miete, ein Kapital, einen Pacht, Kau...
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