
Der Nominalbetrag (nominal = dem Namen nach) ist ein Nennbetrag des Darlehens, welcher im Vertrag vereinbart wurde. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag, den der Darlehensnehmer dann erhält, ist meist geringer als der Nominalbetrag, da noch vom Nennbetrag verschiedene Gebühren abgezogen werden.
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Der Nominalbetrag ist ein wichtiges Stichwort in Bezug auf Wertpapiere. Er ist auf dem Wertpapier, überwiegend Aktienpapieren, als feststehender Betrag geschrieben. Aktien werden in ihrem Wert immer daran gemessen, welcher Nennwert auf ihnen verzeichnet ist. Er gibt an, welchen Anteil am Grundk...
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