
I. jemanden belangen, anklagen II. jemanden bitten, ersuchen -- Geld fordern -- Zeugen vor Gericht laden -- vorfordern, laden III. etwas beanspruchen IV. angehen, betreffen V. unpersönlich VI. schulden
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te
[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. welches auf gedoppelte Art gebraucht wird.I. Als ein Neutrum, 1. Mit dem Hülfsworte seyn, von einem entfernen Orte ankommen, welcher Nebenbegriff der Entfernung in der Wurzel lang liegt. An einem Orte anlangen. Bey einem anlangen. Zu Schiffe, zu Pferde, zu Fuße anlangen. Der Both...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_2_2353

beschlagnahmen
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

an¦lan¦gen [V.1] I [mit Akk.; hat angelangt] 1 betreffen; was die Kosten anlangt, so müssen wir ... 2 anfassen; bitte die Figuren nicht a.! II [o. Obj.; ist angelangt] ankommen, eintreffen
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

(Text von 1910) Ankommen
1). Anlangen
2). Eintreffen
3). Ankommen bezeichnet allgemein das Erscheinen einer Person oder Sache an einem Orte, an dem sie vorher noch nicht war.
Anlangen dagegen bezieht sich auf die Entfernung und auf den Weg, den eine Person oder Sache zurückzulegen hatte, um an einem ...
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https://www.textlog.de/38529.html

(Text von 1910) Anlangen
1). Angehen
2). Betreffen
3). Anlangen (eig. von fernher berühren) drückt bloß die Beziehung aus, die ein Ding auf ein anderes hat;
angehen (eig. an einen gehen, d. i. einen in ruhiger Bewegung berühren) und
betreffen (eig. etwas rasch und kräftig berühren) heben ...
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