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Affatomie Logo #42000 Mit Affatomie (lat. „adfari“) "Ankindung" oder "Annahme an Sohnes statt" bezeichnet man nach salfränkischem Recht, vgl. Tit. 46 Lex salica, ein mehraktiges Verfahren von miteinander verbundenen Rechtsgeschäften, welche die Adoption und die Eigentumsübertragung umfassten. Dabei konnte dem Verfügenden (dem Erblasser) die Nutzung des Verf...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Affatomie

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Affatomie Logo #42015([F.] „Indenschoßsetzung“) ist ein förmliches Verfahren des altfränkischen Rechtes, durch welches Güter eines kinderlosen Erblassers Dritten zugewendet werden können.. Lit.: Hübner; Schmidt, R., Die Affatomie der lex Salica, 1891
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
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