[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. 1) In den Bergwerken, die Tiefe eines Schachtes mit einer Schnur, oder einem Senibleye abmessen; von seiger, welches in den Bergwerken so viel als senkrecht bedeutet. 2) In den Hüttenwerken, das Seigern, d. i. das Scheiden des Silbers von dem Kupfer vollenden, zu Ende bringen... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_835