[Achtung: Schreibweise von 1811](nicht gebräuchlich) verb. reg. act. welches nur allein im Oberdeutschen üblich ist. 1. Von mehren, theilen, abtheilen, S. Abfinden und Mehren. 2. Von mehr, plus, durch die meisten Stimmen abschaffen. Ein Gesetz abmehren. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_564