
von jemandem etwas leihen
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https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?db=drw&index=lemmata&te

I. Sachen 1 einen Vorschlag, ein Ansinnen oder Begehren a. -- insbesondere was jemandem entgegengetragen, angetragen wird, zurückweisen: die Abschließung eines Rechtsgeschäfts BGB. 146, eine Geschäftsbesorgung HGB. 362 II, eine Herausforderung zum Zweikampf -- im staatsr...
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[Achtung: Schreibweise von 1811] (mit dem tiefen e, verb. reg. act. 1) Eigentlich, einen Körper von einem Orte weglehnen. Das Bret von der Wand ablehnen. 2) Figürlich, mit Glimpf von sich abwenden. Einen Verdacht von sich ablehnen Einwürfe ablehnen, entkräften. Einen Antrag, eine Gevatterschaft, eine Ehre ablehnen, auf e...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009131_3_0_522

ab¦leh¦nen [V.1, hat abgelehnt; mit Akk.] 1 nicht annehmen, zurückweisen; eine Einladung, Aufforderung a.; Dank a.; Hilfe a.; Geld, ein Angebot a.; die Verantwortung (für etwas) a. 2 nicht erfüllen, nicht bewilligen; eine Bitte, Forderung, ein Gesuch a. 3 nicht für gut oder richt...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42303

(einer Sache) ablehnend gegenüber stehen, (jemandem etwas) versagen, (sich) ablehnend äußern, abblitzen lassen, abbügeln, abfertigen, abrücken von, abschlagen, abschmettern, abweisen, abweisen, abwimmeln, Anstoß nehmen (an), auflaufen lassen, ausschlagen, die kalte Schulter zeigen, die Zustimmung versagen, eine Abfuhr erteilen, eine Absage er...
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https://www.openthesaurus.de/synonyme/ablehnen

(Text von 1910) Ablehnen
1). Abweisen
2). Abschlagen
3). Ausschlagen
4). Verweigern
5). (Sich) Der diesen Zeitwörtern gemeinsame Begriff ist der des Zurück-weisens einer Bitte, einer Forderung, eines Anerbietens usw.
Ablehnen (eig. von sich wegwenden) ist der umfassendste, zugl...
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