
Zwischenstreit, Prozessrecht: der Streit der Parteien über einzelne, das Verfahren betreffende Fragen, über den nach mündlicher Verhandlung durch Zwischenurteil entschieden werden kann.
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Zwischenstreit (Inzidentstreit, Inzidentprozeß), ein im Lauf eines bürgerlichen Rechtsstreits auftauchender besonderer Streitpunkt, welcher die Streitsache selbst nicht unmittelbar betrifft, dessen Entscheidung aber durch ein Zwischenurteil erforderlich ist. Ein solcher Z. kommt vor als Streit der Parteien untereinander, z. B. über die Herausgab...
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