
Da die deutschen Finanzbehörden festgestellt haben, dass sehr viele Anleger ihre Anteile jeweils vor dem Jahresabschluss des Fonds verkaufen, um damit der Ertragsbesteuerung zu entgehen (galt als steuerfreier Kapitalgewinn), hat der deutsche Gesetzgeber per 1. Januar 1994 die so genannte Zwischengew...
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