[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. 1. Zwey Stämme habend, aus zwey Stämmen bestehend. 2. Bey den Holzarbeitern sind zweystämmige Balken, Pfähle u.s.f. deren zwey aus der Dicke eines Stammes geschnitten worden; zum Unterschiede von den ein-, drey- und vierstämmigen.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_1_1509
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