
Von Zweitzueignung spricht man, wenn der Täter einer Unterschlagung wiederholt seinen Zueignungswillen manifestiert. Beispiel: A überlässt dem B eine Dauerwurst zur Verwahrung. B eignet sich diese zunächst durch Abschneiden und Verzehr einer Scheibe davon zu. Damit ist § 246 StGB erfüllt. Am nächsten manifestiert B die Zueignung erneut durch...
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