(Grundbuchwesen, Deutschland) Bei einem Grundbuchblatt die zweite von drei auf die → Aufschrift (Deckblatt) und das → Bestandsverzeichnis folgenden Abteilungen. Hier werden grundstücksbezogene Lasten und Beschränkungen – nicht jedoch in Abteilung III eingetragene → Grundpfandrechte – vermerkt.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.