
Unter Zweispurigkeit des Strafrechts (auch dualistisches Rechtsfolgensystem) versteht man im deutschen Strafrecht die Unterscheidung zwischen Strafen und Maßregeln. Forderungen nach der Einführung von Maßregeln wurden bereits im Kaiserreich und der Weimarer Republik laut. So zählte unter anderem der Strafrechtler Franz von Liszt zu den Unterst...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zweispurigkeit_des_Strafrechts

Zweispurigkeit des Strafrechts, die Regelung, dass strafbare Handlungen nicht nur Strafen, sondern neben ihnen oder an ihrer Stelle auch vom Verschulden des Täters unabhängige, an dessen Gefährlichkeit anknüpfende Maßregeln der Besserung und Sicherung nach sich ziehen können.
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