
Ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EWR-Staat, das Bankgeschäfte i. S. v. § 1 KWG betreibt, Finanzdienstleistung en i. S. v. § 1 KWG erbringt oder sich als Finanzunternehmen betätigt, kann diese Tätigkeiten über eine Zweigniederlassung oder im Wege des Grenzen überschreitenden DienstleistungsVerkehrs im Inland abweichend von § 32 K......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zweigniederlassungen-auslaendische
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