Zwecksparunternehmen Bedeutung

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Zwecksparunternehmen

Zwecksparunternehmen Logo #428801. Allgemein: Kreditinstitut i. S. des KWG, dessen bankgeschäftliche Betätigung unter den in §3 Nr. 2 KWG genannten Voraussetzungen untersagt und mit Strafe bedroht ist (§54 KWG, verbotene Bankgeschäfte nach KWG ). Auch Bausparkassen sind Z., sie sind jedoch ausdrücklich vom Verbot des Kreditwesengesetz es ausgenommen. – 2. Zwecksparunter.....
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