
Zwangs/unterbringung die in § 1906 BGB geregelte Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses gegen den Willen des Patienten bei angenommener Selbst- oder Fremdgefährdung. Normalerweise ist für jede Z. die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes erforderlich. Diese ist wiederum von einem psychiatrischen Gutachten abhängig. O...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42249
Keine exakte Übereinkunft gefunden.