
Zwangsrechte (Zwangs- und Bannrechte), Gewerbeprivilegien, deren Inhalt in der Verbindlichkeit der Einwohner eines Bezirks besteht, Bedürfnisse einer bestimmten Art nur durch den Berechtigten befriedigen zu lassen; jetzt meist beseitigt (s. Bannrecht).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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