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Zustellungen Logo #42145. Z. im Rechtssinne ist die beurkundete Mitteilung des Inhalts eines Schriftstücks (meist in Form der Übergabe einer Abschrift oder Ausfertigung) an eine bestimmte Person oder deren Vertreter. Über das Zustellungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Vorschriften in der ZPO. enthal...
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