Zuschlagsbeschluss Bedeutung

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Zuschlagsbeschluss

Zuschlagsbeschluss Logo #42834Mit Zuschlagsbeschluss wird im Rahmen der Zwangsversteigerung der Beschluss bezeichnet, mit dem das zu vesteigernde Objekt dem Höchstbietenden zugesprochen (= zugeschlagen) wird. Der Zuschlagsbeschluss ist gemäß § 93 ZVG zugleich Vollstreckungstitel.
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