
Deutsches Recht Bestandteil einer Teilwirtschaftlichkeitsberechnung. Eine Zusatzberechnung wird angelegt, wenn Zusatzkosten für eine bereits genehmigte Teilwirtschaftlichkeitsberechnung anstehen. Die Zusatzberechnung besteht aus den Daten der genehmigten Teilwirtschaftlichkeitsberechnung plus den neuen Kosten.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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