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Zurückschiebung

Zurückschiebung Logo #42000 Als Zurückschiebung bezeichnet man im deutschen Ausländerrecht eine aufenthaltsbeendende Maßnahme. Im Gegensatz zur Zurückweisung an der Grenze setzt eine Zurückschiebung voraus, dass der Ausländer unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist ist. Die Zurückschiebung soll gemäß {§|57|aufenthg_2004|juris} AufenthG innerhalb von sechs Monaten ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Zurückschiebung

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Zurückschiebung Logo #42643Bezeichnet das Abschlieben illegal eingereister Personen, die innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise aufgegriffen werden.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42643
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