
Als Zurückschiebung bezeichnet man im deutschen Ausländerrecht eine aufenthaltsbeendende Maßnahme. Im Gegensatz zur Zurückweisung an der Grenze setzt eine Zurückschiebung voraus, dass der Ausländer unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist ist. Die Zurückschiebung soll gemäß {§|57|aufenthg_2004|juris} AufenthG innerhalb von sechs Monaten ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zurückschiebung

Bezeichnet das Abschlieben illegal eingereister Personen, die innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise aufgegriffen werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42643
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