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Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht Logo #42000 Das Zurückbehaltungsrecht ist ein Rechtsinstitut, das in verschiedenen Formen im Zivilrecht, in gewissem Umfang auch im öffentlichen Recht zur Anwendung kommt. Es stellt ein Hilfsmittel zur Durchsetzung eigener Rechte dar, indem die Erfüllung von Ansprüchen des Vertragspartners so lange zurückgestellt wird, bis dieser seinerseits seinen vertr...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht Logo #42015(lat. [F.] retentio) ist das bereits dem römischen Recht bekannte Recht im Austauschvertrag, die Leistung so lange zurückzuhalten, bis die Gegenleistung angeboten wird.Kaser § 38 IV; Coing, H., Europäisches Privatrecht, Bd. 1f. 1985ff.
Gefunden auf https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht Logo #42090Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Gegenanspruch gegen den Gläubiger, so kann er grundsätzlich die geschuldete Gegenleistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (§ 273 BGB). Sofern daher nicht wie bei gleich...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/Z/Zurueckbehaltungsrecht.htm

Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht Logo #42072Das Zurückbehaltungsrecht ist ein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners, der eine eigene Forderung gegen den Gläubiger hat. Das Zurückbehaltungsrecht ist eine Einrede und deshalb vor Gericht nur dann zu beachten, wenn es auch von der Prozesspartei behauptet wird. Voraussetzungen:...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht Logo #40204Dieses Recht ist ein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners, welches bei synallagmatischen Verträgen aus § 320 BGB und bei nichtsynallagmatischen Verträgen aus § 273 BGB folgt. Der Schuldner kann seine Leistung (z.B. Zahlung) solange verweigern, bis auch sein Gläubiger die Leistung erbringt. Voraussetzung ist, dass der Schuldneranspruch be...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht Logo #42134Zurückbehaltungsrecht, Retentionsrecht, das Recht des Schuldners, die geschuldete Leistung zu verweigern, bis die ihm gebührende Gegenleistung bewirkt wird. Es besteht nur, wenn beide Ansprüche auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen (Konnexität der Ansprüche) und der Anspruch des Schuldners fä...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht Logo #42687Das Zurückbehaltungsrecht ist das Recht eines Schuldners, seine Leistung so lange zu verweigern, bis der Geschäftspartner seinerseits seine Schulden beglichen hat (z.B. in § 273 BGB geregelt).
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42687

Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht Logo #42295Zurückbehaltungsrecht (Retentionsrecht), die Befugnis, eine schuldige Leistung so lange vorzuenthalten, bis ein damit zusammenhängender Gegenanspruch befriedigt ist. Die wichtigsten Fälle der Retention (Vorenthaltung, Zurückbehaltung) sind das Z. des Vermieters an dem Mobiliar des Mieters wegen der Ansprüche des erstern auf rückständiges Mie...
Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Zurückbehaltungsrecht

Zurückbehaltungsrecht Logo #42871das Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners bis zum Bewirken der ihm gebührenden Gegenleistung, setzt im bürgerlichen Recht meistens Fälligkeit der Schuldnerforderung und eine gemeinsame Rechtsgrundlage für Leistung und Gegenleistung ( Konnexität ) voraus. Im Handelsrecht besteht ein besonderes kaufmännisches Zurückbehaltung...
Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/zurueckbehaltungsrecht
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