
Die Voraussetzungen für die Zulassung als Vertragsarzt sind in der Zulassungsverordnung geregelt. Danach ist eine Eintragung in das Arztregister, die Teilnahme an einem Einführungslehrgang für die vertragsärztliche Tätigkeit sowie die persönliche Eignung als Vertragsarzt (§§ 20, 21 Ärzte-ZV) erfor...
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