
Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) befasst sich mit der Teilnahme von Ärzten an der vertragsärztlichen Versorgung (§ 98 SGB V). Sie enthält Vorschriften über Zulassungsvoraussetzungen, die Grundlagen der Bedarfsplanung sowie zu ärztlicher Kooperation.
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