
Der Zugelassene Empfänger ist eine berechtigte Person (auch mehrere Personen), der die Annahme von Waren im Versandverfahren (T1, T2, Carnet TIR und beim Transport von Waren unter Steueraussetzung innerhalb Deutschlands mit einem Begleitenden Verwaltungsdokument - BVD) ohne Gestellung und ohne Vorlage der Versandanmeldung bei der Bestimmungsstell...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zugelassener_Empfänger

Empfänger, dem die Waren direkt geliefert werden dürfen und für den die Zollabwicklung direkt vor Ort vorgenommen werden kann. Diese Genehmigung kann zur Vereinfachung des Versandverfahrens auf der Grundlage von § 406 DVO erteilt werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102

Ein zugelassener Empfänger (ZE) kann Waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413
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