
ist der Sammelbegriff für die Zollstraftatbestände, deren Verfolgung den Zollbehörden (insbes. Zollfahndungsstellen) obliegt: Zollhinterziehung (§§ 3 I 2, 370 AO), Bannbruch (§ 372), gewerbsmäßiger usw. Schmuggel (§ 373), Steuerhehlerei (§ 374) und Steuerzeichenfälschung (§§ 148, 149 StGB, § 369 I N...
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Zollstrafrecht: Beschlagnahme von geschmuggeltem russischen Kaviar durch Zollbeamte Zollstrafrecht, der Teil des Steuerstrafrechts, der sich auf Zölle bezieht. Die Zollstraftaten sind gesetzlich besonders in der Abgabenordnung geregelt (Zollhinterziehung , Bannbruch , gewerbsmäßiger, gewaltsamer und...
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Zollstrafrecht , Inbegriff derjenigen Strafbestimmungen, welche Zuwiderhandlungen gegen die Zollgesetze (Zollvergehen) zum Gegenstand haben. Das deutsche Vereinszollgesetz (Reichsgesetz) vom 1. Juli 1869 bezeichnet als die hauptsächlichsten Zollvergehen die Konterbande (s. d.), d. h. die Ein-, Aus- oder Durchfuhr solcher Gegenstände, welche einem...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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