
Waren im Zolllagerverfahren. Der Importeur lagert die eingeführten Waren in einem Zolllager und hat bei den Zollbehörden üblicherweise Sicherheiten hinterlegt. Die Sicherheiten garantieren, dass die Einfuhrzölle und Abgaben bezahlt werden, sobald Waren aus dem Zolllagerverfahren in den freien Verkehr überführt werden.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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