
Unter einem Zollausschlussgebiet versteht man grundsätzlich ein Gebiet, welches zwar dem Hoheitsgebiet eines Staates A angehört, jedoch der Zollhoheit des Staates B unterliegt. Es gilt rein begrifflich zu beachten, dass dasselbe Gebiet aus Sicht von Staat A ein Zollausschlussgebiet darstellt, aus Sicht von Staat B jedoch ein Zollanschlussgebiet....
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zollausschlussgebiet - Bezeichnung für den Teil eines Staatsgebietes, das aus wirtschafts- oder verkehrstechnischen Gründen bzw. wegen seiner geographischen Lage zollrechtlich nicht zum Inland gehört und oft auch postalisch Sonderrechte genießt. Beispielsweise seien das Kleinwalsertal und Jungholz genannt.
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