Zinsbrief Bedeutung

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Zinsbrief

Zinsbrief Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zinsbrief, des -es, plur. die -e, eine Urkunde, in welcher der Eigenthümer ein Grundstück gegen einen jährlichen Grundzins einem andern überlässet.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_838
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