
Zepterlehen waren, nach dem Wormser Konkordat von 1122, im Heiligen Römischen Reich Lehen des Königs bzw. Kaisers an geistliche Fürsten. Weltliche Fürsten erhielten dagegen so genannte Fahnenlehen, die die Verpflichtung zur Folge des Heerbanns einschlossen. Als Ergebnis des Wormser Konkordats wurde bezüglich des Investiturstreits entschieden,...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zepterlehen
[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Zepterlehen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Deutschen Staatsrechte, ein Reichslehen, welches von dem Kaiser vermittelst des Zepters verliehen wird, dergleichen denn alle geistliche fürstliche Lehen sind, dagegen die weltlichen fürstlichen Lehen vermittelst einer Fahne verliehen werd...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_432

Zepterlehen nannte man seit dem Wormser Konkordat (1122) die den geistl. Fürsten gegebenen Herrschaftsrechte ('Temporalien'), die den Fahnlehn der welt. Fürsten entsprachen. Der Name rührt daher, dass der König oder ein Beauftragter dem vom Domkapitel gewählten Bischof bei der - einer kirchl. Amts...
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https://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Zepterlehen

Mit Zepterlehen wurde ein Lehen bezeichnet, das vom Kaiser einem geistlichen Fürsten gegeben wurde. Mit Fahnenlehen ein Lehen das einem weltlichen Fürsten gegeben wurde. Die Begriffe leiten sich von dem jeweiligen Symbol - Zepter oder Fahne - ab, das bei der Investitur des Lehens überreicht wurde.
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https://www.lexexakt.de/glossar/zepterlehen.php
(historisch) Ein im Heiligen Römischen Reich vom König bzw. Kaiser an einen kirchlichen Fürsten vergebenes Lehen. Diese Lehensform kam infolge des Konkordats von Worms (1122) auf.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

im Unterschied zum Fahnenlehen die seit dem Wormser Konkordat 1122 mittels Zepter übertragenen Lehen der geistl. Fürsten im röm.-dt. Reich.
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https://www.wissen.de//lexikon/zepterlehen
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