
Als Drittschuldner wird im Zwangsvollstreckungsrecht der Schuldner einer gepfändeten Forderung bezeichnet. Der Begriff "Drittschuldner" dient zur Abgrenzung vom Vollstreckungsschuldner, der bezüglich der gepfändeten Forderung der Gläubiger ist. Beispiele: Die Pfändung einer Forderung wird mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam (§.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Drittschuldner

(m) pers Fin Person, deren Schuld von seinem Gläubiger wiederum an dessen Gläubiger abgetreten wird. Der Drittschuldner hat mit der eigentlichen Vorgang der Abtretung nichts zu tun, ist aber insofern davon direkt betroffen, dass dadurch sein Gläubiger wechselt.
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https://etymos.de/

Der Gläubiger kann bei der Zwangsvollstreckung anstatt in das Schuldnervermögen auch durch die Pfändung von Forderungen des Schuldners gegen Dritte vollstrecken. Dieser Dritte wird als Drittschuldner bezeichnet. Der Drittschuldner ist also seinerseits Schuldner des Schuldners, gegen ...
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https://www.anwalt24.de/lexikon

Drittschuldner, bei der Pfändung in eine Forderung oder ein anderes Vermögensrecht der Schuldner des Vollstreckungsschuldners (z. B. der Arbeitgeber als Schuldner des Arbeitslohns bei der Pfändung des Arbeitslohns).
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Mit Drittschuldner wird bei der Forderungspfändung der Schuldner der Forderung bezeichnet, die der Gläubiger bei seinem Schuldner gepfändet hat. Beispiel: A hat Lohnansprüche gegen D und Schulden bei G. Wenn G diese Lohnansprüche pfändet, ist der D ihm gegenüber Drittschuldner.
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https://www.lexexakt.de/glossar/drittschuldner.php

Schuldner eines Schuldners, zum Beispiel eines Kreditnehmers.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A

Schuldner , gegen den ein Anspruch eines Dritten ( Hauptschuldner ) gerichtet ist, wenn er dessen Gläubiger eine Leistung schuldet, z. B. ein Kreditinstitut bei Pfändung in ein Bankkonto. 1. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch Forderungspfändung die Person, die ihrerseits dem Schuldner einen Betrag schuldet. 2. Bei Forderungsabtretung ...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/drittschuldner/drittschuldner.htm
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