
(m) pers Fin Person, die eine Forderung gegenüber ihrem Schuldner an ihren Gläubiger abtritt. Der Zedent ist gegenüber seinem Schuldner Gläubiger und gegenüber seinem Gläubiger Schuldner. Durch die Abtretung seiner Froderungen scheidet er aus diesen Verhältnissen aus.
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Im Rahmen einer Abtretung (Zession) die Bezeichnung für den bisherigen Gläubiger einer Forderung. Der Zedent ist der Abtretende. Er überträgt eine Forderung auf einen neuen Gläubiger - den Zessionar. siehe hierzu auch: Lexikon: Abtretung Forderungsübergang Gläubig...
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Zedent ist der ursprüngliche Inhaber einer bestehenden Forderung, der die Forderung dann an einen anderen abtritt (überträgt). Siehe auch Abtretung und Abtretungsverbot
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

Zedẹnt der, Recht: Forderungsübergang.
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Zedent oder Zedentin (lat.) ist ein Begriff aus dem Zivilrecht. Zedent ist ein Gläubiger, der eine Forderung an einen anderen abtritt und damit...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42220

Überlasser, Vorgläubiger
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Person, die eine Forderung oder ein Recht an einen Dritten abtritt (vgl. Abtretung).
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Forderungen und andere Schulden, die einem Gläubiger zustehen, aber noch nicht abbezahlt wurden, können zur Absicherung eines Kredits an ein Kreditinstitut übertragen werden. Die Abtretung nennt man Zession, der bisherige Gläubiger wird bei diesem Vorgang zum Zedenten. Er üb...
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(Börse & Finanzen) Ein Zedent ist ein Gläubiger der seine Forderungen an einen Zessionär abtritt. © Onpulson.de
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https://www.onpulson.de/lexikon/5631/zedent/

Zedént (Cedent, lat.), der ein Forderungsrecht abtretende Gläubiger, der Abtretende oder Ablassende (s. Zession).
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Ein Gläubiger, der seine Forderung (im Rahmen einer → Zession) an einen Dritten überträgt, der damit zum neuen Gläubiger wird.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

der bisherige Gläubiger bei der Abtretung einer Forderung.
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