
Dieser vorwiegend aus dem Steuerrecht bekannte Begriff umschreibt die Verlängerung einer Zahlungsfrist um einige Tage, um etwaigen Zahlungsverzögerungen entgegen zuwirken, welche aufgrund von Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen entstehen können. Bei Barzahlungen wird vom Finanzamt keine Schonfrist gewährt. Die Zahlungsschonfrist beträg...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42811

Dieser vorwiegend aus dem Steuerrecht bekannte Begriff umschreibt die Verlängerung einer Zahlungsfrist um einige Tage, um etwaigen Zahlungsverzögerungen entgegen zuwirken, welche aufgrund von Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen entstehen können. Bei Barzahlungen wird vom Finanzamt keine Schonfrist gewährt. Die Zahlungsschonfrist beträg...
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