
Nummer für ein vorausgefülltes Zahlungsformular (Zahlschein), daß im Rahmen der Korrespondenz (z.B. zur Mahnung) an den Geschäftspartner gesendet wird. Unter der Zahlscheinnummer ist im System vermerkt, welche offenen Posten durch die zu leistende Zahlung auszugleichen sind.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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