
Unter Zahlmeister versteht man allgemein eine Person, die berufsmäßig Zahlungen vornimmt und Gelder verwaltet. Beim Militär war Zahlmeister auch ein Offiziersrang. Sowohl der Beruf als auch der militärische Rang existiert heute nicht mehr und das Wort wird lediglich noch gelegentlich als Metapher verwendet. Auch in der zivilen Seeschifffahrt g...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlmeister
[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Zahlmeister, des -s, plur. ut nom. sing Fämin. die Zahlmeisterinn, ein Beamter, welcher gewisse Auszahlungen zu besorgen hat, und von dem Schatzmeister noch verschieden ist. So hat man an den Höfen Hofzahlmeister, Kammerzahlmeister, Kriegszahlmeister u.s.f.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_9_0_35

Zahlmeister, in der früheren deutschen Wehrmacht Militärbeamte mit Offiziersrang zur Besorgung des Zahlungs- und Rechnungswesens bei den Truppen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Zahlmeister , Militärbeamter mit Offiziersrang zur Besorgung des Zahlungs- und Rechnungswesens bei den Truppen; jedes Bataillon, Kavallerieregiment und jede Feldartillerieabteilung hat einen Z., der gleichzeitig Mitglied der Kassenkommission ist; einer der Z. beim Regiment ist Mitglied der Bekleidungskommission (Regimentszahlmeister). Die Z. werde...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

. Eine Ausbildung von Personal für den Z. dienst und Ablegung der Z.prüfung findet in den Schutztruppen nicht statt. Das Z.personal wird vielmehr aus der Armee über- nommen. In der Regel treten Z.aspiranten des Heeres als Unter-Z. zur Schutztruppe über, die später in freiwerdende Z.stellen der Schut...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

auch Proviantmeister; für alle finanziellen Angelegenheiten an Bord zuständig (z.B. Heuerauszahlungen, Provianteinkauf, das Begleichen der Hafengebühren usw.).
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https://www.wesselhoeft.net/Lexikon/Z.htm

bis zum Ende des 2. Weltkriegs Wehrmachtsbeamter des gehobenen Dienstes; Gehilfe des Kommandeurs in Verwaltungsangelegenheiten.
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https://www.wissen.de//lexikon/zahlmeister
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