
Die Wohnungseigentümerversammlung ist nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das oberste Beschluss-, Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. == Rechtsgrundlagen == Rechtsgrundlage ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Insbesondere in den {§|23|WoEigG|dejure|text=§§ 23 bis 25} WEG sind Regelun...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentümerversammlung

Ein regelhaft turnusmäßig einberufenes Treffen von Wohnungs- und / oder Teileigentümern einer Wohnanlage. Die Versammlung bildet das Beschlussgremium einer → Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Rahmen derartiger Treffen werden u. a. Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Wirtschaftspläne oder verwaltungsbezogene Maßnahmen beschlosse...
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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