
Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG, seltener auch WoEigG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemein...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungseigentumsgesetz

english: German condominium act Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches können an den wesentlichen Bestandteilen einer Sache keine besonderen Rechte eingeräumt werden (§ 93 BGB). Da Gebäude zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks zählen, konnte folglich an einzelnen Wohnungen oder Räumen in dem Gebäude auch kein selbs...
Gefunden auf
https://www.immobilien-fachwissen.de/lexikon/lexikon.php?UID=261420905

Rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum. Im Wohneigentumsgesetz ist das Wohnungseigentum definiert sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt.
Gefunden auf
https://www.interhyp.de/lexikon-wohnungseigentumsgesetz.html

Mit Wohnungseigentumsgesetz wird das Gesetz bezeichnet, das das Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) ermöglicht und regelt. Das WEG war notwendig, da nach den allgemeinen Regeln des BGB das Eigentum an Grundstück, Haus und Wohnungen nur einheitlich bei einer Person oder einer Gemeinschaft liegen kann.
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/wohnungseigentumsgesetz.php
Keine exakte Übereinkunft gefunden.