
Rechtssachen geringen Streitwerts (bis 2000 Schilling), die bis zur Zivilverfahrens-Novelle 1983 einem besonders abgekürzten Verfahren bei den Bezirksgerichten unterlagen. Literatur # ·H. W. Fasching, Kommentar zu den Zivilprozeßgesetzen, Band 3, 1966, Band 4, 1971 Short version in English
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Bagatẹllsachen, im deutschen Recht nicht verwendete Bezeichnung für geringfügige Rechtsstreitigkeiten, für die in einigen Staaten ein vereinfachtes Verfahren gilt. Im Strafverfahren kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts bei geringfügigen Strafsachen (Vergehen) von der Straf...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Bagatellsachen (Causae minutae), solche Zivilrechtsstreitigkeiten, bei welchen die Geringfügigkeit des Streitgegenstandes mit der für den gewöhnlichen, ordentlichen Prozeß eingeführten Behandlungsweise und dem regelmäßig dabei stattfindenden Aufwand an Zeit und Kosten im Mißverhältnis stehen würde. Es ist daher für diese Rechtssachen ein...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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