
Zieht ein Rentner von den neuen in die alten Länder um, bleibt die bisherige Rentenhöhe unverändert. Das gilt für einen freiwillig oder privat Krankenversicherten auch für den Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei der Einkommensanrechnung auf eine Rente wegen Todes gelten die günstigeren Fre...
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