
Rechtliche Grundlage des Handelns der *Wohnbaubanken* ist das 1993 beschlossene `Bundesgesetz über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus`. Es sieht vor, dass die durch Emissionen der *Wohnbaubanken* aufgebrachten langfristigen Mittel - sowohl Anleihen als auch Aktien - für die Errichtung von erschwinglichen Wohnungen verwendet ...
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