
Wittum ({laS|vidualitium}), Widum oder Witthum ist ein Begriff aus der mittelalterlichen Rechtssprache. == Versorgungsleistung bei der Eheschließung== Der Begriff bezeichnete zunächst eine von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau getroffene Fürsorge für den Fall, dass sie einmal Witwe werden sollte. Das Wittum war häufi...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Wittum

ist seit germanischer Zeit die Gabe des Bräutigams an den Muntwalt der Braut und später an die Braut. Das W. dient der Vorsorge für den Unterhalt der Frau nach dem Tod des Mannes. Es steht ohne klare Trennung neben der Morgengabe. Schröder, R., Geschichte des ehelichen Güterrechts, 1863, Neudruck 1967, 43, 63, 76; Müller-Lindenlauf, H., Germa...
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Wittum (mhd. widem; ahd. widamo; auch muntschaz. Lat. pretium nuptiale, pretium emptionis, donatio ante nuptias). Gabe des Bräutigams, die ursprünglich an die Familie der Braut, später an deren Muntwalt und schließlich an die Braut selbst gegeben wurde. Der im Wittum übertragene Vermögensanteil soll...
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Wịttum, im deutschen Mittelalter aus der Gabe des Mannes bei der Eheschließung hervorgegangene Witwenversorgung, auf die die Frau einen gesetzlichen Anspruch hatte.
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Wittum , in der Vormoderne Bezeichnung für das Brautgeld; Begriff des älteren Rechts, der Sozial- und Kulturgeschichte.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Wittum (Leibgedinge, Dotalicium, Vidualicium), die dem deutschen Recht eigentümliche Versorgung der Witwe aus dem Nachlaß ihres verstorbenen Ehemanns (s. Güterrecht der Ehegatten, S. 948). W. heißt namentlich auch die zum standesgemäßen Unterhalt der Witwe des Monarchen und der Witwen von Prinzen eines fürstlichen Hauses zu gewährende Dotat...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

Das (ursprünglich) zum Selbstunterhalt eines kirchlichen Amtsträgers bestimmte Grundvermögen bzw. eine → Pfarrpfründe einschließlich Pfarrhaus.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm

im germanischen Recht das Gut, das die Frau vom Mann anlässlich der Eheschließung erhielt und das der Witwenversorgung dienen sollte.
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