
Betrieblich veranlasste Telefongespräche sind immer als Betriebsausgabe abzugsfähig. Problematisch ist dieser Grundsatz nur, sofern kein Einzelverbindungsnachweis geführt bzw. ein und derselbe Telefonanschluss für private und dienstliche Gespräche genutzt wird. In diesem Fall geht die Finanzverwaltung immer von einer privaten Nutzung des Unter...
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https://www.betriebsausgabe.de/telefonkosten-37.html

Private Telefonkosten können bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie beruflich veranlasst sind. Alternativ ist eine Kostenerstattung durch den Arbeitgeber möglich. Der berufliche Nutzungsanteil ist nachzuweisen. Seit dem 1.1.2002 wurde die Nac...
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