[Achtung: Schreibweise von 1811] -er, -ste, adj. et adv geneigt, andern zu willfahren, ihr Verlangen zu erfüllen. Willfährig seyn. Ein willfähriger Mensch. Im Oberdeutschen ist dafür willfertig üblich, vermuthlich aus Verwechselung, weil die Ellipse hier zu hart und dunkel ist, obgleich dienstfertig klar genug ist.
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