Bezug einer Vorauszahlung zu Lasten der Versicherungsleistungen im Rahmen des Rückkaufswertes. Diese Vorauszahlung wird jährlich vorschüssig verzinst, muss aber nicht zwingend zurückbezahlt werden. Wird sie es nicht, so zieht man die Belehnung/den Vorbezug/die Vorauszahlung bei Fälligkeit der Leistu...
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