
Kontrakt, bei dem die Abnahme von Waren oder Dienstleistungen bis zu einem bestimmten Wert vereinbart wird. Die Warenspezifikation erfolgt erst zum Zeitpunkt des Kontraktabrufs. Kriterium für die Erfüllung des Wertkontrakts ist der vereinbarte Wert.
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Vereinbarung, daß ein Kunde für einen angegebenen Zeitraum Produkte bis zu einem bestimmten Zielwert beziehen kann. Der Kontrakt beinhaltet keine Festlegung der Liefertermine.
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Vertragliche Vereinbarung auf Wertbasis, wobei der Wert ein vorab bezahlter oder ein vertraglich festgelegter Betrag sein kann. Wenn Aufträge für in einem Wertkontrakt aufgeführte Produkte und Dienstleistungen gegen diesen Kontrakt abgerufen werden, wird der abgerufene Wert gegen den Kontraktbeleg verrechnet.
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