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Parteienstaat

Parteienstaat Logo #42000 Als Parteienstaat wird ein Staat bezeichnet, dessen Staatsgewalt sich im Wesentlichen in den Händen gesellschaftlicher Parteien und Interessengruppen befindet. Er ist ein totaler Parteienstaat, wenn sich die einzelnen „Staatsgewalten” (Legislative, Exekutive und Judikative) ausschließlich in den Händen formierter gesellschaftlicher Kräfte ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Parteienstaat

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Parteienstaat Logo #42880In der Wirtschaftssoziologie : In ähnlicher Bedeutung wie parteienstaatliche Demokratie bezeichnet Parteienstaat eine Demokratie , in der sich in und durch die (durch die Verfassung und Staatstheorie nicht ausdrücklich legitimierten) Parteien in der Hauptsache Willensbildung und Entscheidung vollziehen.
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/parteienstaat/parteienstaat.htm
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